Der Ortsbeirat erhielt folgende Sachstandsmitteilung zu seinem OBR-Beschluss 18/SVV/0418:
Sachstandsmitteilung zum Beschluss 18-SVV-0418
Die Herstellung von Sichtbeziehungen zwischen Uferweg und See erfolgt im Bereich öffentlicher Uferflächen sukzessive auf der Basis der mit dem Ortsbeirat Groß Glienicke abgetimmten „Konzeption Uferlandschaft Groß Glienicker See“.
Hierbei müssen sich die Maßnahmen auf den Flächen innerhalb des LSG „Königswald mit Havelseen und Seeburger Agrarlandschaft“ an den entsprechenden Genehmigungsauflagen der Unteren Naturschutzbehörde orientieren.
Die Durchführung von Verkehrssicherungsmaßnahmen im unmittelbaren Bereich des Uferweges bleibt hiervon unberührt
Lesen Sie auch die Ortsvorsteherinformation – Freier Uferweg: Das erste Gerichtsurteil
Weitere Informationen zum Groß Glienicker See
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