Rohrnetzspülungen vom 22. April bis 03. Juni 2025 im Versorgungsgebiet Groß Glienicke – Stadtwerke Potsdam: Potsdam, den 08.04.2025 – Zur Gewährleistung der Trinkwasserqualität führt die Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP) in der Zeit vom 22. April bis 03. Juni 2025 eine turnusgemäße Spülung des gesamten Trinkwasserrohrleitungsnetzes im Versorgungsgebiet Groß Glienicke durch. Die Arbeiten werden entsprechend den Vorgaben aus der Trinkwasserverordnung angesetzt.
In dem Zeitraum kann es zu Eintrübungen des Trinkwassers in den betroffenen Straßenabschnitten kommen, die aber keine Gesundheitsgefährdungen bewirken. Ebenso können Druckminderungen im Rohrnetz auftreten. Die unmittelbar an der Wasserleitung angeschlossenen Maschinen- und Wäschereianlagen, Badeöfen, Geschirrspüler und Warmwasseraufbereitungsanlagen sind während der Spülzeit nur unter ständiger Aufsicht zu benutzen. Filter, Wasseraufbereitungsanlagen und ähnliche Einrichtungen bitten wir Sie nach erfolgter Spülung erneut auf Funktionstüchtigkeit zu kontrollieren.
Die Spülungen werden generell nur in den Nachtstunden in der Zeit zwischen 22 und ca. 6 Uhr, mit Beginn am Sonntag 22 Uhr und Ende am Freitag um 6 Uhr durchgeführt. Es werden sämtliche Kunden der zu spülenden Straßenabschnitte durch Mitarbeiter der EWP in Form von Handzetteln ca. zwei Werktage im Voraus informiert, außerdem über das Internet: https://www.swp-potsdam.de/de/wasser/rohrnetzspülungen/
In Abhängigkeit von unvorhersehbaren Ereignissen (Havarien) können Veränderungen im Spülablauf innerhalb der vorher genannten Zeitangaben festgelegt werden. Diese Veränderungen werden den Abnehmern im betroffenen Spülabschnitt nochmals separat bekannt gegeben. Bei Anfragen stehen die Ansprechpartner der EWP unter der Havarienummer 0331 / 6612407 sowie 0800 / 0112832 (gebührenfrei) zur Verfügung. Im Namen der Netzgesellschaft Potsdam GmbH (NGP)
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Laut Landeswaldgesetz sind Lagerfeuer im Wald und in unmittelbarer Nähe – weniger als 50 Meter Abstand vom Waldrand – verboten. Auch der Umgang mit brennenden oder glimmenden Gegenständen sowie das Rauchen sind dort verboten. Das Gesetz sieht zwar Ausnahmen unter anderem für Waldbesitzer und Nutzer von Waldrandgrundstücken vor – diese gelten aber nicht mehr bei den Waldbrandstufen 4 und 5.
Amtsblatt nachlesen Das Amtsblatt für die Landeshauptstadt Potsdam erscheint in der Regel monatlich. Es enthält neben der Tagesordnung und wichtigen Beschlüssen der Stadtverordnetenversammlung Satzungen, Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen der Landeshaupstadt. Mehr lesen
Der 35minütige Beitrag „Kosmos Potsdam“ ist auf https://meinbrandenburg.tv/kosmos-potsdam/ veröffentlicht. Im Rahmen des vom BMBF-geförderten Projektes „Bioökonomie findet Stadt“ wurde auch ein Potsdamer Städteportrait online veröffentlicht.
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