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Ortsvorsteherinformation 28.05.2024: Der Ortsbeirat hat einen rechtswidrigen Antrag zum Uferweg abgelehnt

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Ortsvorsteherinformation
28. Mai 2024:
Der Ortsbeirat hat einen rechtswidrigen Antrag zum Uferweg abgelehnt

In seiner letzten Sitzung am 28. Mai 2024 hat der Ortsbeirat einen Antrag von A. Menzel beraten, in dem es um den seit 2009 andauernden Uferkonflikt geht. Herr Menzel forderte, dass der Ortsbeirat eine Feststellungsklage vor dem Verwaltungsgericht einlegen solle, dass der Weg bereits öffentlich gewidmet sei.

Zur Erläuterung:

Das Amt Fahrland hatte in einem Amtsblatt im Jahr 2000 den Uferweg im Groß Glienicker Straßenverzeichnis mit aufgeführt. 2010, zu Beginn des Uferkonflikts, hatte die Stadt mit Hilfe eines Rechtsanwaltsbüros prüfen lassen, ob der Weg damit öffentlich gewidmet sei. Ergebnis: die Veröffentlichung im Amtsblatt sei keine rechtsgültige Widmung gewesen.
Daraufhin hat die Stadt mit dem Einverständnis des Ortsbeirates begonnen, durch Sicherung von Grunddienstbarkeiten und Uferkäufe den freien Uferweg gemäß Bebauungsplan Stück für Stück durchzusetzen.
In der Debatte am 28. Mai 2024 bat Herr Kaminski Herrn Menzel, seinen Antrag zu vertagen, damit die Stadtverwaltung den Ortsbeirat vor einem Beschluss juristisch beraten könne. Herr Menzel lehnte dies ab.
Daraufhin hat der Ortsbeirat seinen Antrag abgelehnt. Lediglich Herr Menzel stimmte für seinen eigenen Antrag.
In einer nachträglichen Stellungnahme bestätigte die Stadtverwaltung die Haltung der großen Mehrheit des Ortsbeirates: Nach der Landesverfassung hat der Ortsbeirat kein Klagerecht.

Die Haltung des Ortsbeirates im Uferkonflikt seit 2009

Die parteiübergreifende breite Mehrheit des Ortsbeirates hat seit 2009 immer wieder deutlich gemacht, dass mit einer behutsamen Strategie das Wegerecht durchgesetzt werden soll. Dem entsprechend hat die Stadt Uferflächen gekauft und Grunddienstbarkeiten gesichert, wo immer dies möglich war.

Die Erfolge 

Inzwischen sind für ca. 80 % des Weges die Wegerechte gesichert. Und vor Gericht hat die Stadt für die verbleibenden Konfliktfälle Recht bekommen: Das Landgericht wie auch das Oberlandesgericht haben bestätigt, dass die Stadt Grunddienstbarkeiten eintragen kann, auch wenn Eigentümer dies ablehnen. Nur die Höhe der Entschädigung ist noch offen.
Dass die behutsame Uferwegstrategie Zeit und Geduld braucht, steht außer Frage. Denn: Absoluten Vorrang hat die Rechtssicherheit.
Und es soll, wo möglich, Einvernehmen mit Eigentümern erzielt werden.
Inzwischen ist die juristische Wegerechtssicherung aber so weit fortgeschritten, dass die Potsdamer Uferwegebeauftragte die Öffnung eines noch gesperrten Teils des Uferweges vorbereitet – mit Hilfe eines temporären Schwimmstegs um ein Sperrgrundstück herum.

Winfried Sträter, Ortsvorsteher, im Juni 2024

OV-Information_28.05.2024 OBR_und_Uferweg

Uferwegebeauftragte: Fehlende Sichten, Schwimmender Steg – Groß Glienicke (gross-glienicke.de)

Antrag Feststellungsklage 24/SVV/0612 OBR 28.05.2024

Antrag des Ortsbeirates – 24/SVV/0612: ALLRIS – Vorlage (potsdam.de)

Groß Glienicker See – Groß Glienicke (gross-glienicke.de)

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