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2. August 2019
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6. August 2019

Aushänge am Kreisel

Ablehnung einer Grünflächensondernutzungserlaubnis für das Anbringen eines Banners am Zaun des Kreisels B2 (FB Grün- und Verkehrsflächen, August 2019)

Begründung: Mit Datum vom 29.04.2019 ist dieser Standort als Ankündigungsfläche / Werbefläche weggefallen, da festgestellt wurde, dass er sich in der Anbauverbotszone einer Bundessstraße befindet. Hier greifen die Regelungen des § 9 Bundesfernstraßengesetz, wonach in einer Anbauverbotszone bauliche Anlagen nicht errichtet werden dürfen. Dies gilt auch für Ankündigungen von Veranstaltungen / Wahlwerbungen etc.. Sinn der Regelung ist die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs zu gewährleisten. Mit dem 29.04.2019 wurden daher keine weiteren Maßnahmen am Zaun des Kreisels mehr genehmigt. Dies wird auch zukünftig der Fall sein und gilt somit auch für die kommenden Jahre.

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Aus dem Ortsvorsteherbericht vom Mai 2019 (Winfried Sträters Bericht als .pdf)

Ein leidiges Thema in Groß Glienicke sind die Veranstaltungsankündigungen unserer Vereine, auch des Ortsbeirates, am Kreisel. Aufgrund von Anzeigen gegen die Aushänge wurde ein bürokratisches Verfahren eingeführt, dass der Verein jeweils eine Sondernutzungserlaubnis vom Grünflächenamt einzuholen hat. Da geht es um Traditionsveranstaltungen, die für den Ortsteil und die Stadt einen besonderen Stellenwert für das lokale Gemeinschaftsleben haben.

Als ein Verein auf dem am Kreisel angrenzenden Feld für seine Veranstaltung warb, gab es wieder eine Anzeige, dieses Mal war das Landesstraßenbauamt gefordert, in Aktion zu treten und ordnete an, dass Aufsteller in einem definierten Umkreis um den Kreisel nicht zugelassen sind.

Meine Sorge war: Was ist mit den Bannern, die am Zaun der Freizeitfläche für unsere Veranstaltungen werben? Hier gilt, was auch für die Werbung von Firmen an Zäunen ihrer Grundstücke gilt: Sie werden geduldet. Untersagt ist, was jetzt für den Wahlkampf erlaubt ist: werbende Aufsteller vor dem Zaun.

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