Aus dem Ortsvorsteherbericht vom Mai 2019 (Winfried Sträters Bericht als .pdf)
In einem zweiten Fall hat die Behörde des Landesinnenministeriums nun über den Enteignungsantrag der Stadt entschieden: Wie im ersten Fall hat die Behörde die Eintragung des öffentlichen Wegerechts auch gegen den Willen der Eigentümer bestätigt. Wie im ersten Fall haben die Eigentümer das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen, der dann vor der Baulandkammer des Landgerichts verhandelt wird. Im ersten Fall hatte die Baulandkammer die Entscheidung der Landesbehörde bestätigt.
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Wir sind auf dem richtigen Weg: Zweite Entscheidung im Uferkonflikt (15.05.2019)
Die zuständige Behörde des brandenburgischen Innenministeriums hat im Groß Glienicker Uferkonflikt einen zweiten Fall entschieden.
Wie im ersten Fall hat sie die Entscheidung der Stadt für die Eintragung eines öffentlichen Wegerechts bestätigt.
Als Ortsvorsteher von Groß Glienicke begrüße ich es sehr, dass es in der Lösung des Uferkonflikts endlich weitergeht. Der öffentliche Uferweg ist von großer Bedeutung für den Rechtsfrieden und den sozialen Frieden in unserem Ort.
Von Anfang an hat sich der Ortsbeirat für die Konzentration auf das Wegerecht eingesetzt. Wenn dies durch gütliche Einigungen nicht zu erreichen ist, muss es juristisch durchgesetzt werden.
Die Entscheidung im zweiten Fall ist ein deutliches Zeichen: Wir sind auf dem richtigen Weg!
Wir erwarten, dass bald weitere Entscheidungen folgen.
Winfried Sträter Ortsvorsteher Groß Glienicke
Mai 2019: Seekonferenz
März 2019: Uferweg und Gedenkstele, Uferwegebeauftragte(r)
Februar 2019: Sachstandsmitteilungen: Groß Glienicker See (Feb 2019)
Februar 2019: Halbinsel Groß Glienicke
Oktober 2018: Freier Uferweg: Das erste Gerichtsurteil
Januar 2018: Wieder eine gute Ufernachricht
Dezember 2017: Enteignungen für Freien Uferweg
Juli 2017: Groß Glienicker See wird kommunales Eigentum