Sachstandsmitteilungen im April 2019
23. April 2019
Gutspark Groß Glienicke
21. Mai 2019

Zweite Entscheidung im Uferkonflikt

Aus dem Ortsvorsteherbericht vom Mai 2019 (Winfried Sträters Bericht als .pdf)

In einem zweiten Fall hat die Behörde des Landesinnenministeriums nun über den Enteignungsantrag der Stadt entschieden: Wie im ersten Fall hat die Behörde die Eintragung des öffentlichen Wegerechts auch gegen den Willen der Eigentümer bestätigt. Wie im ersten Fall haben die Eigentümer das Recht, Widerspruch gegen die Entscheidung einzulegen, der dann vor der Baulandkammer des Landgerichts verhandelt wird. Im ersten Fall hatte die Baulandkammer die Entscheidung der Landesbehörde bestätigt.

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Wir sind auf dem richtigen Weg: Zweite Entscheidung im Uferkonflikt (15.05.2019)

Die zuständige Behörde des brandenburgischen Innenministeriums hat im Groß Glienicker Uferkonflikt einen zweiten Fall entschieden.

Wie im ersten Fall hat sie die Entscheidung der Stadt für die Eintragung eines öffentlichen Wegerechts bestätigt.

Als Ortsvorsteher von Groß Glienicke begrüße ich es sehr, dass es in der Lösung des Uferkonflikts endlich weitergeht. Der öffentliche Uferweg ist von großer Bedeutung für den Rechtsfrieden und den sozialen Frieden in unserem Ort.

Von Anfang an hat sich der Ortsbeirat für die Konzentration auf das Wegerecht eingesetzt. Wenn dies durch gütliche Einigungen nicht zu erreichen ist, muss es juristisch durchgesetzt werden.

Die Entscheidung im zweiten Fall ist ein deutliches Zeichen: Wir sind auf dem richtigen Weg!

Wir erwarten, dass bald weitere Entscheidungen folgen.

Winfried Sträter Ortsvorsteher Groß Glienicke

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