Straßen und Wege: ein Mängelbericht (Oktober, November 2021)
14. Juni 2022
Ortsvorsteherbericht Juni 2022
15. Juni 2022

Uferweg: Verhandlung vor dem Oberlandesgericht

Pressemitteilung OLG – Urteil des Oberlandesgerichts zur Enteignung für den Uferweg am Groß Glienicker See | Ordentliche Gerichtsbarkeit Land Brandenburg 12.05.2022

Aus dem Ortsvorsteherbericht von Winfried Sträter (als .pdf: 05 OV-Bericht OBR Mai 2022): Dreieinhalb Jahre hat es gedauert, bis das Oberlandesgericht sein Urteil im ersten Verfahren zum Uferweg am Groß Glienicker See gefällt hat. Und nun muss sich die Instanz darunter, das Landgericht, noch einmal mit dem Fall befassen.
Zum juristischen Hintergrund: Um den öffentlichen Uferweg gemäß Bebauungsplan durchzusetzen, hat die Stadt Potsdam Uferflächen gekauft und bei privaten Ufergrundstücken Wegerechte per Dienstbarkeit ins Grundbuch eintragen lassen. Bei Eigentümern, die dies ablehnen, hat die Stadt einen Antrag bei der Enteignungsbehörde des Landes gestellt, um das Wegerecht ins Grundbuch eintragen lassen zu können. Die Landesbehörde hat in einer Reihe von Fällen grünes Licht für das Wegerecht gegeben, aber die Betroffenen haben dagegen geklagt. In einem ersten Fall hat das Landgericht Neuruppin im Oktober 2018 die Klage zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil hatten die Eigentümer das Oberlandesgericht in Brandenburg (OLG) angerufen, und das hat nun sein Urteil verkündet.
Das Urteil: Das OLG hat das Recht auf den öffentlichen Uferweg gemäß Bebauungsplan bestätigt. Das heißt, dass die Stadt auch auf privaten Ufergrundstücken eine Grunddienstbarkeit für ein öffentliches Wegerecht eintragen kann. Der Bebauungsplan sei rechtsgültig und der öffentliche Zugang zum Uferweg habe Vorrang vor den privaten Belangen der Eigentümer.
Damit ist der öffentliche Uferweg auch von dieser gerichtlichen Instanz bestätigt worden. Allerdings hat das OLG entschieden, dass die Frage der Entschädigung bereits vom Landgericht hätte verhandelt werden müssen. Deshalb ist das Verfahren noch einmal ans Landgericht Neuruppin zurückverwiesen worden, damit dort über die Höhe der Entschädigung verhandelt wird.
Für den zeitlichen Ablauf ist das bitter: denn es bedeutet noch einmal eine Verzögerung der juristischen Klärung, obwohl in der Sache die Entscheidung zugunsten des Wegerechts bestätigt worden ist.
Die Pressemitteilung des Oberlandesgerichts finden Sie hier: Ortsvorsteherinformation zum OLG-Uferwegurteil 11.05.2022
Nach Gerichtsbeschluss: Stadt steht zu Uferweg in Groß Glienicke – Potsdam – PNN 13.05.2022
Enteignung für Uferweg an Groß Glienicker See rechtmäßig Stern 12.05.2022
Potsdam: Oberlandesgericht bewilligt Enteignungen für Uferweg in Groß Glienicke (maz-online.de) 12.05.2022
Rückschlag für Uferweg in Groß Glienicke: Verfahren könnte sich um Jahre verzögern – Potsdam – PNN 12.05.2022 – Das Oberlandesgericht hat ein Urteil über die erste Klage gegen eine Enteignung am Seeufer aufgehoben. Die Bürgerinitiative reagierte enttäuscht.

Wie frei ist der Uferweg? | Potsdamer (der-potsdamer.de) Mai 2022 Potsdams Uferwegsbeauftragte Maria Elisabeth Hartleb im Gespräch

Aus dem Ortsvorsteherbericht von Winfried Sträter (als .pdf: 04 OV-Bericht OBR April 2022): Es ist fast dreieinhalb Jahre her: Am 12. Oktober 2018 verkündete die Baulandkammer des Landgerichts in Neuruppin das erste Urteil zum Uferweg am Groß Glienicker See. Eine Eigentümergemeinschaft hatte dagegen geklagt, dass auf ihrem Grundstück eine Dienstbarkeit der Stadt Potsdam für die öffentliche Nutzung des Uferwegs eingetragen werden soll.
Die Baulandkammer hatte die Klage zurückgewiesen und die Eintragung einer solchen Dienstbarkeit als rechtmäßig anerkannt. Die Eigentümergemeinschaft legte dagegen Widerspruch ein – und am 1. April 2022 hat nun endlich die Verhandlung vor dem Oberlandesgericht in Brandenburg/Havel stattgefunden.
In der Verhandlung erklärte der Anwalt der Kläger, dass sie zur Einigung bereit seien, wenn die Stadt einen Tunnel oder eine Brücke als Uferweg akzeptieren würde. Zugleich vertrat er den Standpunkt, dass der Bebauungsplan 8 als Grundlage für den Uferweg funktionslos geworden sei, weil die Stadt dessen Ziel – Uferpark mit Uferweg – nicht mehr verfolge. Außerdem habe es Abwägungsfehler gegeben, die ihn ungültig machen würden, obwohl die Rechtsgültigkeit des B-Plans schon vor über 20 Jahren gerichtlich festgestellt worden ist.
Der Anwalt der Stadt wies darauf hin, dass vor Jahren den Eigentümern ein Moratorium angeboten worden sei, um die Möglichkeit zu eröffnen, noch Vorstellungen der Eigentümer in den B-Plan einzuarbeiten. Dieses Angebot sei jedoch nicht angenommen worden. Im Übrigen arbeite die Stadt beständig an dem B-Plan, aber die langjährigen Rechtsstreitigkeiten würden sie bisher daran hindern, den Plan auf ganzer Länge umzusetzen.
Das Gericht gab zu erkennen, dass es den Argumentationen der Eigentümerseite nicht folgt.
Der B-Plan sei gültig, und er habe sich nicht durch Untätigkeit erledigt. Allerdings sieht das Oberlandesgericht ein Problem in dem Urteil des Landgerichts von 2018: Das Landgericht hatte die Klage zurückgewiesen, die Frage der Entschädigung jedoch offengelassen. Diese Aufsplittung des Urteils sah das Oberlandesgericht kritisch, denn es gibt ein privat bestelltes und ein amtliches Gutachten, die zu sehr unterschiedlichen Ergebnissen kommen, was die Höhe der Entschädigung betrifft.
Das OLG hat sich nach der Verhandlung am 1. April zur Beratung zurückgezogen und angekündigt, dass das Urteil am 11. Mai verkündet wird. Nach dem Verlauf dieser OLG-Verhandlung ist nicht auszuschließen, dass die Klage wegen der Entschädigungsfrage noch einmal an das Landgericht zurückverwiesen wird.
Während sich die Gerichtsverfahren über Gebühr hinziehen, arbeitet in der Stadtverwaltung die Uferwegsbeauftragte Elisabeth Hartleb an einem Konzept für die Uferlandschaft:
Es soll die verschiedenen Eigentumsverhältnisse (öffentlich / privat) mit dem Ziel verbinden, die Uferlandschaft im Landschaftsschutzgebiet zu gestalten. Mit den Privateigentümern führt sie Gespräche, um deren Vorstellungen und Interessen in die Gestaltung einzubeziehen und mit den rechtlichen Rahmenbedingungen abzugleichen. Eine Reihe von Gesprächen sind schon geführt worden, aber bisher haben noch nicht alle auf das Gesprächsangebot reagiert.
Hinweis und Bitte zum Verhalten in der Uferlandschaft:
Bei der Nutzung des Uferweges sollte respektiert werden, dass einige Uferabschnitte Privateigentum sind. Gegen den Willen der Eigentümer dürfen diese Flächen nicht betreten werden. Auch Fälle von Vandalismus hat es hier gegeben – das ist nicht hinnehmbar und hat nichts dem Ziel einer Uferlandschaft zu tun, an der wir arbeiten und an der alle ihre Freude haben sollen. Nicht zuletzt: Der gesamte Bereich ist Landschaftsschutzgebiet. Das sollte man auch in den städtischen Uferbereichen beachten. Auch dort sollten nicht alle Ecken betreten werden, um die Pflanzen- und Tierwelt zu schonen.

Uferweg in Groß Glienicke: Erneute Verzögerung möglich – Potsdam – PNN 02.04.2022 Uferweg in Groß Glienicke – Erneute Verzögerung möglich – Die Berufungsverhandlung zur ersten Enteignung am Groß Glienicker Seeufer deutet auf Formfehler hin. Das Oberlandesgericht entscheidet im Mai, ob das Verfahren wiederholt werden muss.

Ortsvorsteherinformation – Freier Uferweg: Das erste Gerichtsurteil 2018

299 | Uferwegabschnitt zwischen Glienicker Brücke und Villa Kampffmeyer saniert 14.06.2022 Der sanierte Uferwegabschnitt von der Glienicker Brücke bis zur Berliner Straße 76 ist heute abgenommen und vollständig wiedereröffnet worden. Auf Grundlage einer Vereinbarung mit der Landeshauptstadt Potsdam wurde vom Eigentümer der Villa Kampffmeyer der für die Allgemeinheit ganzjährig nutzbare begehbare Uferwanderweg entlang des Havelufers als ungebundene Oberfläche in Kleinsteinpflaster hergerichtet

Aktion am Sacrower See: 16.04.2022 ab 10 Uhr | 03 OV-Bericht März OBR 2022 | Der Potsdamer (März 2022) – Naturschutzaktion am Sacrower See
Wasserpost 2022 – Groß Glienicke (gross-glienicke.de)
Wasserthemen – Groß Glienicke (gross-glienicke.de)
Brandenburg passt sich an Klimaveränderungen an – Groß Glienicke (gross-glienicke.de)

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