Förderung des örtlichen Gemeinschaftslebens 2023
3. Juli 2023
Thema: Müll
3. August 2023

Knotenpunkt Ritterfelddamm

Verkehr

Informationen zum Anschluss Waldsiedlung an B2/ Ritterfelddamm 23/SVV/0569: Sachstand zum OBR-Beschluss 23-SVV-0569

22/SVV/0890: Berücksichtigung Radwegebau bei der Planung für den Ausbau des Verkehrsknotenpunktes B 2/ Ritterfelddamm Sachstand zum OBR-Beschluss 22-SVV-0890

Aus dem Ortsvorsteherbericht von Winfried Sträter (als .pdf: 09 OV-Bericht September 2022): In einer Beratungsrunde mit den Ortsvorsteher-innen berichtete der Baubeigeordnete Herr Rubelt über einen ersten erfolgreichen Schritt, um den Verkehrsknotenpunkt B 2/ Ritterfelddamm auszubauen und die Waldsiedlung an die B 2 anzuschließen: Die Gewobag hat ihre vertraglich geregelte Zahlung geleistet und ist damit nicht mehr Teil des Verfahrens. So sind jetzt die finanziellen Mittel vorhanden, mit denen die Stadt Potsdam die Planung dieser Investition in Angriff nehmen kann. Die Ausschreibung für die Planung erfolgt noch 2022. Im 1. Quartal 2023 soll der Auftrag für die Planung vergeben werden, im 2. Quartal folgen Vermessungen und Baugrunduntersuchungen.

Aus dem Ortsvorsteherbericht von Winfried Sträter (als .pdf: 11 OV-Bericht November 2021 OBR): Im Oktober 2021 hatten wir im Ortsbeirat mit großer Mehrheit einem Vertrag zugestimmt, den die Stadtverwaltung mit der Berliner Gewobag ausgehandelt hat: Die Gewobag war früher Eigentümerin des Baulands in der Waldsiedlung und hatte sich verpflichtet, sich an einer Verkehrserschließung finanziell zu beteiligen. Bisher gibt es nur die Behelfstrasse durch das Bruchgelände und die alte, nur noch zum Teil vorhandene Seeburger Chaussee. Nun hat die Stadt mit der Gewobag einen Vertrag ausgehandelt, den Frau Kosel von der Stadtverwaltung im Ortsbeirat vorgestellt hat: danach verpflichtet sich die Gewobag zur Zahlung von 1,2 Millionen Euro – einen Betrag, der für die Wiederherstellung der alten Seeburger Chaussee bis zum Ritterfelddamm kalkuliert wird. Die ursprünglich vorgesehene Spange zwischen B 2 und L 20 nördlich der Waldsiedlung sei nicht realisierbar, erläuterte Frau Kosel. Der Ortsbeirat votierte danach fast einstimmig für den Abschluss dieses Vertrages.

Noch ist die alte Seeburger Chaussee nur eine provisorisch nutzbare Trasse. Der Vertrag mit der Gewobag schafft nun eine finanzielle Grundlage für den Ausbau zum Ritterfelddamm. In der Stadtverordnetenversammlung habe ich darauf hingewiesen, dass der Ausbau dieser Verkehrsverbindung für Fußgänger und Radfahrer besonders wichtig ist. Andreas Menzel forderte (und erhielt) die Zusicherung, dass die Mittel auch garantiert für Groß Glienicke eingesetzt werden. In den Ausschüssen und in der Stadtverordnetenversammlung gab es ein klares Ja für den Vertrag. Damit ist eine Hürde genommen, die jahrelang die Entwicklung gehemmt hat. Nun kommt es darauf an, dass die Stadt mit Spandau, Berlin und dem Bund den Ausbau des Knotenpunkts Ritterfelddamm vorantreibt, damit das Nadelöhr entschärft wird und die Verkehrsverbindung zur Waldsiedlung endlich in die Planungsphase eintreten kann.

Sachstand zum OBR-Beschluss 21-SVV-0881 (0881 2021 Längere Grünphase an Lichtzeichenanlage Potsdamer Chaussee (B2) / Ritterfeldstraße)

Aus dem Ortsvorsteherbericht Februar 2021 (als .pdf Ortsvorsteher Bericht Februar 2021) von Winfried Sträter: In der letzten Ortsbeiratssitzung haben wir mit einem Beschluss darum gebeten, dass der Ortsvorsteher und der Sprecher der Einwohnersammlung, Herr Manteuffel, in die Beratungen zum Ausbau des Knotenpunkts Ritterfelddamm und des Ausbaus der alten Trasse der Seeburger Chaussee zur Anbindung der Waldsiedlung einbezogen werden. Die Antwort darauf ist leider sehr ernüchternd.

Zwar bestätigt die Verwaltung, dass der Ortsbeirat gemäß unseres Beschlusses einbezogen werden soll. Doch alles Weitere steht in den Sternen. Denn: „Eine Arbeitsgruppe zur Planung einer südlichen Anbindung der Waldsiedlung .. an den Knotenpunkt der Waldsiedlung mit dem Ritterfelddamm existiert in dem Sinne nicht“, teilt die Stadtverwaltung mit. Sie verweist auf den Vertrag, der den Investor (das war in dem Vertrag, der mit der Gemeinde Groß Glienicke abgeschlossen worden war, die Berliner Gewobag) zur Herstellung eines Verkehrsanschlusses verpflichtet. Ursprünglich ging man von einer Umgehungsstraße nördlich der Waldsiedlung aus. Die dafür benötigte naturschutzrechtliche Befreiung für die Trassenführung war zeitlich befristet und ist längst ausgelaufen. Stattdessen soll die Erschließung vom Ritterfelddamm aus über die alte Seeburger Chaussee erfolgen. Mündlich war mir von der Verwaltung schon vor mehreren Jahren mitgeteilt worden, dass man dabei sei, eine Vereinbarung mit dem Investor zu treffen, die ihn mit der Zahlung einer Investitionssumme aus der Pflicht nimmt. Dann sei es „nur noch“ ein Projekt des Berliner Senats, des Bezirks Spandau und der Stadt Potsdam. Doch nun geht aus der Mitteilung der Verwaltung hervor, dass es die angestrebte Vereinbarung mit dem Investor immer noch nicht gibt.

Der Bezirk Spandau bereitet zurzeit die Straßenausbauplanung für den Ritterfelddamm vom Selbitzer Weg bis zum Knotenpunkt Ritterfelddamm/ B 2 vor: das hat die Berliner Verkehrsverwaltung einem Bewohner der Waldsiedlung im Dezember letzten Jahres mitgeteilt. Das heißt: Für die grenzüberschreitende Abstimmung wäre es an der Zeit, dass sich Spandau und Potsdam – unter Einbeziehung unseres Ortsbeirates – in fortlaufenden Beratungen koordinieren, um das Projekt zu beschleunigen. Schließlich muss die Lösung dieses Verkehrsproblems auch als verkehrspolitischer Teil des Siedlungsbaus in Krampnitz angesehen werden.

Vorerst ist nur eines sicher: die marode Fahrbahn der Seeburger Chaussee durch das Bruchgelände südwestlich der Waldsiedlung muss noch einmal ausgebessert werden, damit sie überhaupt noch befahren werden kann.

Sachstand zum Beschluss 20-SVV-1460 (1460 2020: Einbeziehung des Groß Glienicker Ortsvorstehers in die Berlin-Potsdamer Beratungen zur Kreuzung Ritterfelddamm)

Waldsiedlung 2021: Anbindung der Waldsiedlung | Verkehr 2021 | Ausbau der B2 | Radwege | Ortsumgehung | Mängelbericht Okt. 2021 | Thema: Gutsstraße in Kladow

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