Verlängerte Ausschreibungsfrist für Uferwegbeauftragte/n
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Uferweg: Die Entwicklung der Wegerechte am Groß Glienicker See

See

50 | Uferwege im Blick: Beauftragte nimmt ihre Arbeit auf 01.02.2021 Heute, 1. Februar 2021, hat Maria Elisabeth Hartleb ihre Tätigkeit als Uferwegsbeauftragte in der Stadtverwaltung aufgenommen.» mehr

Kandidatin ausgewählt Eine Frau für die Potsdamer Uferwege PNN 26.01.2021 Neuer Anlauf für einen freien Weg am Griebnitzsee, Sperrungen am Groß Glienicker See: Die Uferwegsbeauftragte muss große Aufgaben bewältigen.

Aus dem Ortsvorsteherbericht Januar 2021 (als .pdf Ortsvorsteher Bericht Januar 2021 ) von Winfried Sträter: In den vergangenen Wochen hat der Griebnitzsee wieder für Schlagzeilen gesorgt. Die Stadt Potsdam ist vor Gericht mit ihrem neuerlichen Versuch gescheitert, die Grundlage für einen öffentlichen Uferweg zu schaffen: einen rechtsgültigen Bebauungsplan. Ob und wie dort ein neuer Anlauf gestartet werden kann, ist noch unklar. Vor diesem Hintergrund ist es wichtig, noch einmal deutlich zu machen, dass es beim Thema Ufer und Uferwege in Potsdam nicht nur um den Griebnitzsee geht. Dass dort der ehemalige Grenzweg 20 Jahre nach dem Mauerfall von Privateigentümern gesperrt wurde und in weiten Teilen nicht mehr öffentlich begangen werden darf, ist eine besonders bittere Geschichte nach Mauerfall und Wiedervereinigung.

Aber – Potsdam ist nicht nur am Griebnitzsee eine Stadt am Wasser. Die Havel und die Seen machen einen großen Teil der Lebensqualität in Potsdam aus. Das heißt: Für die Stadt ist eine Kernaufgabe der Kommunalpolitik, dafür zu sorgen, dass möglichst viele Ufer öffentlich erlebbar sind – auf öffentlichen Uferwegen und da, wo es möglich und ökologisch verantwortbar ist, auch auf öffentlichen Uferflächen.

Deshalb freut es mich, dass die Position des Uferbeauftragten nach Jahren der Vakanz ab Februar wieder besetzt wird. Unser Ortsbeirat hatte sich vehement dafür eingesetzt, auch persönlich habe ich in der Stadtverwaltung und der Stadtverordnetenversammlung immer wieder darauf gedrungen, schließlich mit Erfolg.

In Groß Glienicke haben wir dank der Politik der Gemeindevertretung im damals noch selbstständigen Dorf eine andere juristische Situation als am Griebnitzsee. Groß Glienicke hat in den 90er Jahren frühzeitig einen Bebauungsplan erarbeitet, der eine öffentliche Uferzone mit einem öffentlichen Uferweg festlegt. Der ist 1999 in Kraft getreten. Als Privateigentümer mit einer Klage dagegen scheiterten, hatte er 2001 auch die notwendigen gerichtlichen Hürden genommen.

2009 eskalierte der Streit um den öffentlichen Uferweg am Griebnitzsee, wenige Monate später sperrten einige wenige Privateigentümer auch am Groß Glienicker See Teile des Uferwegs. Die große Mehrheit der Ufereigentümer machte da nicht mit, und einige forderten auch öffentlich, dass die Nutzung des Uferweges frei bleiben müsse. (Das Plakat „Freier Uferweg“ ist von einem Ufer-Eigentümer entworfen worden. In der gleichnamigen Bürgerinitiative machten auch Ufereigentümer mit.)

Das Problem war die rechtliche Klärung, ob es für den Weg eine öffentliche Widmung gibt. Das Amtsblatt des Amtes Fahrland veröffentlichte am 15. Dezember 2000 ein „Straßenverzeichnis Groß Glienicke / Träger der Straßenbaulast: Gemeinde Groß Glienicke“. In diesem Verzeichnis werden eine Reihe von Straßen aufgeführt, darunter: „Uferpromenade / Uferweg am Groß Glienicker See“. Ob mit dieser amtlichen Verlautbarung der Uferweg bereits öffentlich gewidmet ist, ist bis heute juristisch umstritten.

Die Stadt entschied nach den Sperrungen dann, die Sicherung des öffentlichen Weges durch Uferkäufe und Wege-Dienstbarkeiten voranzubringen. So wurden 2009 über 20.000 qm Uferflächen gekauft. Der Ortsbeirat setzte sich in einer Reihe von Beschlüssen dafür ein, dass nach Möglichkeit Einigungen mit Privateigentümern erzielt werden sollen. Außerdem sollte sich die Stadt im Konfliktfall mit Eigentümern auf die Sicherung des Wegerechts konzentrieren. In über 20 Fällen wurde ein Enteignungsantrag gestellt, bei dem das Privateigentum auf dem Uferweg erhalten bleibt, aber mit einer Dienstbarkeit für die öffentliche Wegenutzung belegt ist.

Im Winter 2013/14 wurden von der zuständigen Landesbehörde die Anhörungen durchgeführt, es dauerte aber Jahre, bis das Land über die städtischen Anträge entschied, in allen Fällen für die öffentliche Dienstbarkeit. In einem Fall hat die Baulandkammer in Neuruppin die Entscheidung bestätigt, der Widerspruch muss noch vor dem Oberlandesgericht verhandelt werden.

Für die Öffentlichkeit ist es nicht ganz leicht nachzuverfolgen, wie der Stand der Uferwegsicherung ist. Der Abschnitt zwischen Kirche und Begegnungshaus ist fertig: rechtlich gesichert inclusive Uferfläche und fertig ausgebaut. Was hat sich außerdem getan? Seit dem Auftakt der Enteignungsverfahren durch die Landesbehörde 2013 sind eine ganze Reihe von Teilabschnitten des Weges inzwischen öffentlich gesichert worden – zum Teil durch die Anmeldung von Vorkaufsrechten seitens der Stadt, bei denen es in der Regel zu gütlichen Einigungen über das Wegerecht kam, zum Teil durch Uferkäufe von der bundeseigenen Bima, oder auch durch Gerichtsentscheidung.

Um die Entwicklung anschaulich zu machen, habe ich zwei Skizzen angefertigt, die den Zustand 2013 mit dem Stand Ende 2020 vergleichen: Uferweg 2013-2020

Sichtbar wird, dass die rechtliche Arbeit am öffentlichen Uferweg vorangekommen ist, obwohl die Enteignungsanträge für die Wegedienstbarkeiten von der Landesbehörde sehr schleppend behandelt worden sind. Inzwischen stellt sich die Frage, wie den juristischen Fortschritten auch Fortschritte beim Wegausbau folgen können. Hier sollte 2021 sichtbar etwas geschehen!

Uferweg in Groß Glienicke Klage gegen Bebauungsplan gescheitert PNN 19.01.2021 Der Bebauungsplan für den Uferweg am Groß Glienicker See bleibt gültig. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg wies eine sogenannte Normenkontrollklage eines Anrainers zurück. Frei ist der Weg trotzdem nicht. Von Marco Zschieck mehr

Aus dem Ortsvorsteherbericht von Winfried Sträter (als .pdf: 12 OV-Bericht Dezember 2020): Ein Thema von zentraler Bedeutung für unseren Ortsteil ist der Uferweg. Hier sieht es so aus, als ob sich nichts getan habe. Doch der Schein trügt. Zwar ist das Gerichtsverfahren in einem Enteignungsfall vor dem Oberlandesgericht auf 2021 verschoben worden, aber bei der Sicherung der Wegerechte hat es wichtige Fortschritte gegeben. Und die Einstellung des seit Jahren geforderten Uferwegbeauftragten soll noch 2020 erfolgen, wurde mir versprochen. Mehr zu diesem Themenkomplex im nächsten Ortsvorsteherbericht.

Januar 2021: Groß Glienicker Seen 2021
Januar 2021: Uferwegebeauftragte
Dezember 2020: Groß Glienicker See im Tagesspiegel
Beschlüsse Herbst 2020: Groß Glienicker Seen 2020
August 2020: Uferwegebeauftragter
Badesaison 2020: Sommerbericht 2020
Juni 2020: Dem Klima- und Umweltwandel auf der Spur
Juni 2020: Eiszeit am Groß Glienicker See
Mai 2020: Verlängerte Ausschreibungsfrist für Uferwegebeauftragte/n
März 2020: Sacrower See im Jahr 2020, geplanter Frühjahrsputz am 11. April entfällt
Februar 2020: Badestelle am Groß Glienicker See ist zur Neuausweisung vorgesehen
Januar 2020: 2020: Ausblick
Dezember 2019: Ortsvorsteher bekräftigt Ruf nach Uferbeauftragtem
Dezember 2019: Sacrower See im Jahr 2019
November 2019: Uferthemen in der Stadtverordnetenversammlung
August 2019: Seekonferenz
August/September 2019: Zehn Jahre Uferkonflikt
Juli 2019: Picknick für den freien Uferweg
Mai und August 2019:  Seekonferenz
Mai 2019: Zweite Entscheidung im Uferkonflikt
März 2019: Uferweg und Gedenkstele, Uferwegebeauftragte(r)
Februar 2019: Sachstandsmitteilungen: Groß Glienicker See (Feb 2019)
Februar 2019: Halbinsel Groß Glienicke
Oktober 2018: Freier Uferweg: Das erste Gerichtsurteil
Januar 2018: Wieder eine gute Ufernachricht
Dezember 2017: Enteignungen für Freien Uferweg
Juli 2017: Groß Glienicker See wird kommunales Eigentum

Groß Glienicker Seen

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